Tätigen Sie globale Geschäfte? Führen Sie Transaktionen zwischen verbundenen in- und ausländischen Unternehmen durch?

Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und unsere fachliche und technische Expertise bei der Vorbereitung und Durchführung von Verrechnungspreisstudien.

Verrechnungspreismethoden in Kroatien basieren auf den Verrechnungspreisrichtlinien der OECD. Kroatien ist Unterzeichnerpartei des multilateralen Instruments der OECD BEPS (Base Erosion and Profit Shifting), dessen Zweck die Reform des internationalen Steuersystems ist. Es gibt die Tendenz, Steuerplanungsstrategien zu verhindern, als auch Lücken und Unstimmigkeiten in den Steuervorschriften auszunutzen, um Gewinne künstlich an Standorte mit niedriger bzw. ohne Steuer zu verlegen, wo jedoch keine oder nur geringe wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden.

Bei der Umsetzung des BEPS-Projekts setzen die Gesetzgeber weltweit (insbesondere diejenigen aus der EU) den Schwerpunkt auf die Verrechnungspreise.

Die kroatische Steuergesetzgebung sieht keine zwingenden Fristen zur Erstellung und Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation vor. In der Praxis jedoch erwartet die Steuerbehörde:

  • dass alle großen steuerpflichtigen Unternehmen bei der Abgabe ihrer jährlichen Körperschaftssteuererklärungen die Verrechnungspreisdokumentation einreichen
  • dass Steuerpflichtige auf Ersuchen der Steuerbehörde binnen angemessener Zeit (d.h. innerhalb von 30 Tagen) entsprechende Unterlagen einreichen

Bei der Durchführung einer Verrechnungspreisstudie ist Folgendes sicherzustellen:

  • Informationen über die Gruppe und den Status des Steuerpflichtigen innerhalb der Gruppe sowie eine Beschreibung aller zugehörigen Transaktionen
  • eine Beschreibung der ausgewählten Verrechnungspreismethode und des Benchmarking-Prozesses sowie eine Erläuterung, warum die jeweilige Methode ausgewählt wurde
  • Voraussetzungen und Schätzungen, die zur Bestimmung der Verrechnungspreise dienten
  • Berechnungen der Anwendung der ausgewählten Methode bezogen auf den Steuerpflichtigen und einen anderen vergleichbaren Steuerpflichtigen
  • Quellen für die Verrechnungspreisanalyse

Die kroatische Gesetzgebung ist an die OECD-Richtlinien angepasst und wendet die folgenden Verrechnungspreismethoden an:

  1. Preisvergleichsmethode
  2. Wiederverkaufspreismethode
  3. Kostenaufschlagsmethode
  4. Transaktionsbezogene Gewinnaufteilungsmethode
  5. Transaktionsbezogene Nettomargenmethode

In Kroatien muss die Verrechnungspreisstudie in kroatischer Sprache eingereicht werden.

Wenn keine Verrechnungspreisstudie durchgeführt wurde, kann die Steuerbehörde die Steuerbemessungsgrundlage korrigieren, Verzugszinsen verrechnen und/oder eine Geldstrafe verhängen. Die einzige Möglichkeit das Risikos einer Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage zu minimieren besteht darin, binnen des erforderlichen Zeitrahmens eine Verrechnungspreisstudie vorzulegen.

Die KOPUN Gruppe kann Sie, mit Zuhilfenahme der von der kroatischen Steuerbehörde akzeptierten AMADEUS-Datenbank, bei der Vorbereitung einer Verrechnungspreisstudie unterstützen.

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